KOSTEN & FINANZIERUNG

Was kostet passende Unterstützung – und wer trägt welchen Anteil?

Die Kosten für Pflege, Betreuung oder gemeinschaftliches Wohnen hängen vom gewählten Angebot, dem vereinbarten Umfang und der persönlichen Situation ab. Leistungen der Pflegeversicherung können einen Teil der Kosten abdecken. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle.

Aktiva+ entscheidet nicht über Pflegegrade, Versicherungsleistungen oder Kostenübernahmen.

Gemeinsames Gespräch über Kosten und Finanzierung
DAS GESAMTBILD VERSTEHEN

Vier Fragen bringen Struktur in das Thema Kosten.

Ein einzelner Betrag sagt wenig aus, solange Angebot, Umfang und mögliche Leistungen nicht gemeinsam betrachtet werden. Diese vier Fragen helfen dabei, die persönliche Situation zunächst zu ordnen.

01

Welches Angebot wird benötigt?

Ambulante Pflege, Tagespflege und eine Senioren-Wohngemeinschaft haben unterschiedliche Leistungs- und Kostenstrukturen.

02

Welcher Umfang ist vereinbart?

Häufigkeit, Dauer und konkrete Bestandteile müssen bestätigt sein, bevor Kosten sinnvoll eingeordnet werden können.

03

Welche Entscheidung liegt vor?

Ein festgestellter Pflegegrad oder eine andere Entscheidung kann für mögliche Leistungen relevant sein. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Stelle.

04

Welcher Anteil bleibt offen?

Erst wenn bestätigte Kosten und mögliche Leistungen gegenübergestellt werden, lässt sich erkennen, ob ein eigener Anteil verbleibt.

Diese Orientierung ersetzt weder ein individuelles Angebot noch eine verbindliche Leistungs- oder Kostenentscheidung.

JE NACH ANGEBOT UNTERSCHIEDLICH

Kosten lassen sich nur im Zusammenhang mit der konkreten Unterstützung verstehen.

Die folgenden Hinweise erklären, welche Fragen je Angebotsbereich geklärt werden sollten. Sie enthalten keine Preise und keine Zusage zu einer Kostenübernahme.

01

Ambulante Pflege

Welche Unterstützung wird zu Hause vereinbart?

Bei ambulanter Unterstützung kommt es darauf an, welche bestätigten Leistungen in welchem Umfang vereinbart werden. Angebot und eine mögliche Entscheidung der zuständigen Pflegekasse oder eines anderen Kostenträgers sind getrennt zu betrachten.

  • Welche Leistungen sind Bestandteil des bestätigten Angebots?
  • Wie häufig und in welchem Umfang sollen sie erbracht werden?
  • Welche schriftliche Entscheidung der zuständigen Stelle liegt vor?
Ambulante Pflege kennenlernen
Ambulante Pflege
02

Tagespflege

Welche Bestandteile gehören zum Aufenthalt?

Bei der Tagespflege müssen die bestätigten Leistungen und Kostenbestandteile verständlich voneinander abgegrenzt werden. Welche Beiträge berücksichtigt werden können, richtet sich nach der persönlichen Situation und der Entscheidung der zuständigen Stelle.

  • Welche Tage und Leistungen sind konkret vorgesehen?
  • Welche Kostenbestandteile sind ausgewiesen?
  • Welche mögliche Beteiligung wurde schriftlich bestätigt?
Tagespflege kennenlernen
Tagespflege
03

Senioren-Wohngemeinschaften

Welche Wohn- und Unterstützungsbestandteile sind getrennt zu betrachten?

Bei einer Senioren-Wohngemeinschaft können Wohnen, Alltag und individuelle Unterstützung unterschiedliche vertragliche und finanzielle Bestandteile haben. Die konkrete Struktur darf nur anhand bestätigter standort- und personenbezogener Unterlagen erläutert werden.

  • Welche bestätigten Verträge und Leistungen gehören zur konkreten Wohnform?
  • Welche Kostenbestandteile werden ausgewiesen?
  • Welche Entscheidungen möglicher Kostenträger liegen schriftlich vor?
Senioren-Wohngemeinschaften kennenlernen
Senioren-Wohngemeinschaften

Aus der Darstellung eines Angebotsbereichs lässt sich weder ein pauschaler Preis noch eine automatische Kostenübernahme ableiten.

WER ENTSCHEIDET WORÜBER?

Leistung, Kosten und Finanzierung sind drei verschiedene Ebenen.

Aktiva+ beschreibt das eigene bestätigte Angebot. Ob und in welchem Umfang sich eine Pflegekasse, eine private Pflegepflichtversicherung oder eine andere zuständige Stelle beteiligt, wird dort nach den jeweils geltenden Voraussetzungen geprüft.

Aktiva+ Angebot

Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Leistungen und die dazu bestätigten Kostenunterlagen. Die Website ersetzt kein persönliches Angebot und keinen Vertrag.

Entscheidung der zuständigen Stelle

Eine mögliche Leistung oder Beteiligung muss von der jeweils zuständigen Stelle geprüft und verbindlich bestätigt werden. Aktiva+ kann diese Entscheidung nicht vorwegnehmen.

Möglicher eigener Anteil

Wenn bestätigte Leistungen nicht alle Kosten abdecken, kann ein privat zu tragender Anteil verbleiben. Seine Höhe lässt sich nur im konkreten Einzelfall bestimmen.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Das bedeutet: Ihre Leistungen können zur Finanzierung beitragen, decken aber nicht automatisch sämtliche Kosten einer persönlichen Pflegesituation.

Welche Stelle zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, hängt von der Art der Leistung, dem Versicherungsverhältnis und der individuellen Situation ab.

SCHRITT FÜR SCHRITT KLÄREN

Aus allgemeinen Fragen wird erst mit bestätigten Angaben ein verlässlicher Überblick.

Die Reihenfolge hilft dabei, Angebot, mögliche Leistungen und einen eventuell verbleibenden Eigenanteil nicht miteinander zu vermischen.

01

Situation beschreiben

Zunächst sollte klar sein, welche Unterstützung im Alltag gesucht wird und welcher Aktiva+ Angebotsbereich grundsätzlich relevant sein könnte.

02

Angebot konkretisieren

Leistungsumfang und Kosten dürfen erst anhand bestätigter Informationen zu einem konkreten Aktiva+ Angebot dargestellt werden.

03

Zuständige Stelle fragen

Eine mögliche Beteiligung muss bei der zuständigen Pflegekasse, privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen verantwortlichen Stelle verbindlich geklärt werden.

04

Unterlagen gegenüberstellen

Erst bestätigte Kostenunterlagen und schriftliche Entscheidungen ergeben zusammen ein belastbares persönliches Bild.

Diese Schritte sind eine Orientierung. Sie stellen weder einen Antrag noch eine Finanzierungs-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar.

Gespräch über Kosten und Finanzierung
GUT VORBEREITET NACHFRAGEN

Diese Fragen helfen, Kosten nachvollziehbar zu besprechen.

Nicht jede Frage lässt sich auf der Website beantworten. Eine klare Gesprächsgrundlage hilft dabei, bestätigte Leistungen, mögliche Beiträge und offene Kosten auseinanderzuhalten.

01 · Welche konkreten Leistungen umfasst das bestätigte Angebot?

02 · Welche Kostenbestandteile werden getrennt ausgewiesen?

03 · Auf welchen Zeitraum beziehen sich die Angaben?

04 · Welche Entscheidung der zuständigen Stelle liegt bereits schriftlich vor?

05 · Welche Kosten sind nach heutigem Stand noch nicht verbindlich geklärt?

06 · An wen muss ich mich für eine offizielle Leistungs- oder Kostenentscheidung wenden?

Mündliche Orientierung und eine verbindliche schriftliche Entscheidung sind nicht dasselbe. Prüfen Sie deshalb, welche Angaben bereits bestätigt wurden.

WIE GEHT ES WEITER?

Wählen Sie den nächsten Schritt passend zu Ihrer Frage.

Wenn Sie zunächst Pflegegrade und mögliche Wege besser verstehen möchten, führt die Pflegeberatung weiter. Wenn sich Ihre Frage bereits auf ein konkretes Aktiva+ Angebot bezieht, nutzen Sie den bestätigten allgemeinen Kontaktweg.

Orientierung zu Pflege und Pflegegrad

Die Seite Pflegeberatung erklärt den Einstieg in das Thema und macht deutlich, welche Entscheidungen ausschließlich im offiziellen Verfahren getroffen werden.

Pflegeberatung ansehen

Frage zu einem Aktiva+ Angebot

Über die Kontaktseite können Sie Ihr Anliegen und den betreffenden Angebotsbereich kurz benennen. Übermitteln Sie dabei keine unnötigen sensiblen Unterlagen.

Kontakt zu Aktiva+

Eine Anfrage ist keine Zusage zu Preis, Verfügbarkeit, Aufnahme, Leistung oder Kostenübernahme.

PERSÖNLICH KLÄREN

Sie haben eine Frage zu den Kosten eines Aktiva+ Angebots?

Beschreiben Sie über die Kontaktseite kurz, welcher Angebotsbereich für Sie relevant ist und welche Information Sie benötigen. Konkrete Kosten und mögliche Leistungen können erst anhand bestätigter Angaben und der Entscheidung der zuständigen Stelle eingeordnet werden.

Aktiva+ garantiert keine Kostenübernahme und keinen bestimmten Eigenanteil. Verbindlich entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.