Pflegegrad beantragen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Viele Menschen brauchen im Alltag längst Hilfe, haben aber noch keinen Pflegegrad – und erhalten deshalb keine Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. Wir erklären Ihnen den Weg und unterstützen Sie dabei, kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlose Unterstützung beim Antrag
- Vorbereitung auf die Begutachtung
- Persönliche Ansprechpartner in Geldern und Kevelaer
Bürozeiten: Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr
Unterstützung anfragen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.
Wenn der Alltag ohne Hilfe nicht mehr gelingt.
Ein Pflegegrad ist keine Frage des Alters, sondern der Selbstständigkeit. Trifft einer oder mehrere dieser Punkte zu, sollten Sie den Antrag stellen – je früher, desto besser, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
- Beim Waschen, Anziehen oder Essen wird regelmäßig Hilfe gebraucht.
- Treppen, Aufstehen oder längere Wege fallen zunehmend schwer.
- Termine, Medikamente oder Rechnungen geraten durcheinander.
- Vergesslichkeit oder Orientierungsprobleme nehmen zu.
- Angehörige übernehmen immer mehr und kommen selbst an ihre Grenzen.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt klappt der Alltag nicht mehr wie vorher.

In fünf Schritten vom Antrag zum Bescheid.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Danach prüft der Medizinische Dienst bei Ihnen zu Hause, wie viel Unterstützung nötig ist.
- 01
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist das Datum – Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
- 02
Formular ausfüllen und zurücksenden
Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Antragsformular. Sie geben an, welche Leistungen Sie wünschen – zum Beispiel Pflegegeld, einen Pflegedienst oder eine Kombination. Auch Angehörige oder Bevollmächtigte dürfen den Antrag stellen.
- 03
Den Alltag dokumentieren
Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft und wie lange? Legen Sie Arztberichte, den Medikamentenplan, Krankenhausberichte und eine Liste der Hilfsmittel bereit.
- 04
Begutachtung zu Hause
Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes – bei privat Versicherten von Medicproof – kommt zu Ihnen nach Hause und schaut sich an, wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Der Termin wird vorher angekündigt.
- 05
Bescheid erhalten und prüfen
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen und schickt Ihnen den Bescheid mit dem Gutachten. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Stellen Sie den Antrag sofort, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung – alles Weitere können Sie nachreichen.
Was der Medizinische Dienst prüft.
Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Fünf Lebensbereiche fließen unterschiedlich stark in das Ergebnis ein und ergeben zusammen bis zu 100 Punkte.
- 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Gang zur Toilette.
- 20 %
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Messungen.
- 15 %
Alltagsleben und soziale Kontakte
Den Tag gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen.
- 15 %
Geistige Fähigkeiten und Verhalten
Orientierung, Gedächtnis, Verstehen – oder Unruhe, Ängste und nächtliche Unruhe. Es zählt der Bereich mit dem höheren Wert.
- 10 %
Mobilität
Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick.
| Pflegegrad | Punkte in der Begutachtung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege |
Welche Leistungen mit welchem Pflegegrad verbunden sind, lesen Sie unter Kosten und Finanzierung.
Vier Tipps für den Begutachtungstermin.
Nichts beschönigen
Viele Menschen zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite. Schildern Sie den Alltag so, wie er an einem schlechten Tag wirklich ist.
Nicht allein zum Termin
Bitten Sie eine vertraute Person dazu, die den Alltag kennt. Sie kann ergänzen, was im Gespräch leicht vergessen wird.
Unterlagen griffbereit
Pflegetagebuch, Arzt- und Krankenhausberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel sollten beim Termin bereitliegen.
Auch an die Nacht denken
Hilfe in der Nacht, Unruhe oder Stürze zählen mit – sie werden beim Erzählen oft ausgelassen.
Sie müssen den Weg nicht allein gehen.
Wir begleiten Familien in Geldern, Kevelaer und Umgebung durch den Antrag – persönlich, verständlich und ohne Kosten für Sie.
Unterstützung anfragenErstes Gespräch
Wir hören zu, schätzen mit Ihnen ein, ob ein Antrag sinnvoll ist, und erklären den Ablauf in Ruhe.
Hilfe beim Antrag
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Antrag stellen und worauf es im Formular ankommt.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Gemeinsam gehen wir durch, was der Medizinische Dienst wissen möchte und welche Unterlagen helfen.
Nach dem Bescheid
Wir erklären, welche Leistungen Ihnen nun zustehen und wie sich die Versorgung damit gestalten lässt.
Kurz beantwortet.
Bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag ist formlos möglich – telefonisch, per E-Mail oder per Brief. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegeversicherung.
Nichts. Der Antrag und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Sie kostenlos.
Leistungen werden frühestens ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen – das Formular können Sie nachreichen.
In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. In dringenden Fällen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, gelten kürzere Fristen.
Die pflegebedürftige Person selbst oder eine Person, die sie bevollmächtigt hat – zum Beispiel ein Angehöriger. Auch gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer können den Antrag stellen.
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beiliegt, und begründen Sie, wo der Alltag anders aussieht als dort beschrieben.
Dann können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Es folgt eine erneute Begutachtung.
Ja: In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Außerdem muss die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Lassen Sie uns den Antrag gemeinsam angehen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – unsere Bürozeiten: Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.